fehlene AGB bei eBay u.a.

Es besteht zwar grundsätzlich keine Pflicht dazu, Allgemeine Geschäftsbedingungen bei eBay oder in einem Onlineshop zu verwenden. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten für Unternehmer im Fernabsatz ist es jedoch unerlässlich, zumindest einige Punkte vertraglich zu regeln da man sonst gar nicht entsprechend informieren könnte.
Dies gilt etwa für die regelungsbedürftigen Punkte Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung oder Erfüllung. Außerdem ist die (für den Unternehmer vorteilhafte) Verwendung der so genannten 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung derzeit nur zu empfehlen, wenn eine entsprechende AGB-Klausel verwendet wird, mit der dem Kunden die Kosten der Rücksendung in den vom Gesetz zugelassenen Fällen auferlegt wird. Fehlt eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so stellt dies ein Abmahngrund dar. Alternativ könnte der Unternehmer aber auch auf diese für ihn vorteilhafte Klausel verzichten und sich dann eine entsprechende Regelung in AGB ersparen.

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