Geschmacksmuster
Schutz durch Eintragung
Eigenentwickelte Produkte, die von Ihnen auf den Markt gebracht werden, sollten auch den notwendigen Schutz durch das deutsche Patent- und Markenamt erhalten. Dazu müssen Ihre Rechte eingetragen werden. Die Eintragungsformalitäten erfüllen wir gern für Sie. Für den Zeitraum von 25 Jahren können Sie dann jeden, der Ihre Rechte verletzt zur Rechenschaft ziehen.
Neben Unterlassungsansprüchen bestehen auch Auskunftsansprüche, an welche Händler die rechtsverletzenden Produkte vertrieben worden sind. Darüber hinaus sind auch Schadensersatzansprüche gegeben.
Schutz von Gemeinschaftsgeschmacksmustern
Aber auch durch Regelungen der Europäischen Gemeinschaft erhalten Sie einen Schutz Ihrer Rechte für die Dauer von drei Jahren, seit der Markteinführung Ihres Produktes
Lassen Sie sich individuell beraten, wie in Ihrem Fall die Rechtslage zu beurteilen ist.

