Impressum / TMG / § 5 III Nr. 2 UWG

Telefonnummer fehlt

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.Rechtlich betrachtet ging es bei der Vorlage des BGH um die Frage, wie Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG und der auf dieser Richtlinie basierende § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (Telemediengesetz) auszulegen seien. Ein Dienstanbieter im Internet muss in seinem Impressum zusätzlich zur E-Mail eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angeben. Diese Kontaktaufnahme muss schnell erfolgen können und eine unmittelbare Kommunikation (d.h. ohne Zwischenschaltung von Dritten) zwischen Verbraucher/Nutzer und Dienstanbieter ermöglichen. Es muss jedoch nicht z

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Handelsregisternummer Ltd.

Fehlender Hinweis auf Handelsregister nebst Registernummer im Impressum einer Limited ist abmahnbar. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG hat eine Limited (unter anderem) folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: "das Handelsregister, Vereinsregister,..., in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,...". Bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG handelt es sich - so das OLG München - um das Verschweigen einer wesentlichen und damit wettbewerbsrelevanten Information.

Facebook

Fehlt das Impressum bei gewerblicher Facebook Präsenz, kann dies ein Grund zur Abmahnung darstellen.