Unter die Ordnungswidrigkeitenverfahren fallen in der Regel angebliche Überschreitungen der zulässig Höchstgeschwindigkeit oder Unterschreitungen des notwendigen Sicherheitsabstandes. Ordnungswidrigkeitenverfahren werden auch oft bei leichteren Unfällen eingeleitet. In all diesen Fällen vertreten die Rechtsanwälte Wettstein in Schwetzingen Sie gerne in ihren verkehrsrechtlichen Problemen gerichtlich und außergerichtlich.